Genug gearbeitet: Teilzeitbeschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

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Ein Teilzeitbeschäftigungsverbot? Die meisten Schwangeren wissen, dass es ein Beschäftigungsverbot (BV) gibt. Für manche Berufsgruppen im medizinischen oder sozialen Bereich, zum Beispiel Krankenpfleger oder Erzieher, gilt ein sofortiges Beschäftigungsverbot mit Bekanntwerden der Schwangerschaft. Schwangere in anderen Berufen müssen ein Beschäftigungsverbot gesondert vom Arzt oder dem Arbeitgeber verordnet bekommen. Für alle, die zwar noch arbeiten können und möchten, aber einer Vollzeitstelle nicht gewachsen sind, gibt es ein sog. partielles Beschäftigungsverbot oder Teilzeitbeschäftigungsverbot.

Schwanger & Teilzeit: Das Problem mit Vollzeit-Jobs

Bis zum heutigen Tage wusste ich noch nichts von einem Teilzeitbeschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Und wie die letzten Wochen war ich auch diese Woche wieder mittwochs bei meiner Hebamme in der Praxis (sie nutzt einmal wöchentlich ein Zimmer in der Praxis meines Gynäkologen) – hauptsächlich, weil es mich nach den letzten Wochen beruhigt, wenn ein “Fachmann” auf meinen Bauch kuckt, die Herztöne meines Kleinen abgehört werden und ich das Gefühl bekomme, dass alles in Ordnung ist.

Wie beim letzten Mal hat sie mir auch diesmal ans Herz gelegt, mir mehr Ruhe zu gönnen und vielleicht für den Rest der Woche zu Hause zu bleiben. Immerhin war das schon Tag 3 der Woche und ich merkte schon wieder, wie energieraubend der Arbeitsalltag mit 40 Wochenstunden ist. Montags geht es ja immer ganz gut, aber spätestens ab Dienstag ist das Aufstehen beschwerlich und ab mittags setzt die Dauer-Erschöpfung ein.

Trotzdem gibt es für mich als Mitglied eines Teams nichts Schlimmeres als Unzuverlässigkeit. Sprich: einen Tag bin ich da und mein Kollege muss mich in alles einweisen und mir Aufgaben übergeben, am anderen muss er sie dann doch selbst erledigen, weil ich nicht da bin. Wenn die Arbeit zu viel für mich ist, möchte ich gerne weniger arbeiten, aber dann so, dass alle Beteiligten, incl. mir, auch wissen, wann ich da bin.

Natürlich geht das Wohl meines Kleinen vor. Trotzdem darf man nicht vergessen, dass ich auch noch ein Mensch mit nicht nur körperlichen, sondern auch psychologischen Bedürfnissen bin. Für mich ist es wichtig, morgens einen Grund zum Aufstehen zu haben und eine Aufgabe, die aus mehr als rumliegen und ausruhen besteht. Nach der Woche auf der Couch war ich zwar körperlich ausgeruhter, ansonsten aber total unausgeglichen und schlecht gelaunt. Auch das kann für den Kleinen nicht ideal sein!

Partielles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft als Lösung

Genau so habe ich das meiner Hebamme auch beschrieben und wir waren uns schnell einig, was für dieses Dilemma die beste Lösung ist: es gibt für Ärzte die Möglichkeit, während der Schwangerschaft ein individuelles Beschäftigungsverbot zu erteilen, das nur für bestimmte Arbeitszeiten einschränkt: ein Teilzeitbeschäftigungsverbot. Jetzt habe ich ein Attest, das meine tägliche Arbeitszeit auf maximal 6 Stunden beschränkt.

Natürlich könnte da auch jede andere Stundenzahl, ein Verbot bestimmter Tätigkeiten (partielles Beschäftigungsverbot) bis hin zu einem kompletten Beschäftigungsverbot festgelegt werden. Mein Arzt, den meine Hebamme sofort informiert hatte und der das auch für eine gute Idee hielt, hat mich ganz offen gefragt, wie viele Stunden ich mir tatsächlich zutraue. Meine Antwort war mindestens vier, aber ich würde es gerne erstmal mit sechs Stunden versuchen.

Alvarez Wellen der Grund für mein Teilzeitbeschäftigungsverbot

In weiteren Untersuchungen hat sich dann herausgestellt, dass es zum Glück keine Anzeichen am Muttermund mehr gibt für geburtsrelevante Wehentätigkeiten, mein Tokogramm aber sog. Alvarez-Wellen aufzeigte. Das sind meist nicht spürbare, ganz leichte Kontraktionen der Gebärmutter. Nicht geburtsrelevant. Trotzdem ein Grund, sich mehr zu schonen.

So fühlt sich Teilzeit in der Schwangerschaft an

Gesagt, getan. Seitdem habe ich neue Arbeitszeiten von 9-16 Uhr, mit einer einstündigen Pause nach 3 Stunden. Morgens kann ich also eine Stunde länger schlafen – was ich bisher auch getan habe – und nachmittags komme ich eine Stunde früher nach Hause. Heißt eine Stunde zusätzlich auf der Couch ausruhen. Insgesamt habe ich noch 8 Arbeits-Wochen bis zu meinem Mutterschutz – ob ich die mit der verminderten Arbeitszeit durch das Teilzeitbeschäftigungsverbot für die restliche Schwangerschaft jetzt gut gebacken bekomme, wird sich zeigen. Aber lieber gehe ich nur 3 Stunden täglich ins Büro, als ganz zu Hause zu sitzen. Das ist nämlich unheimlich langweilig!!!


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8 Kommentare zu „Genug gearbeitet: Teilzeitbeschäftigungsverbot in der Schwangerschaft“

  1. Hallo,
    Darf ich dich fragen, wie du es geschafft hast das Teilzeit-BV so schnell durch zu kriegen?
    Ich versuche das ebenfalls seit einiger Zeit. Kürzlich hatte ich bei meiner Frauenärztin sogar einen Nervenzusammenbruch weil ich einfach nicht mehr kann und mir aber offenbar niemand helfen kann oder will.
    Ich mache zwar “nur” einen Bürojob, aber nichtsdestotrotz bin ich nach spätestens 6 Stunden am Schreibtisch einfach so erschöpft, dass ich nur noch heulen kann.
    Vielleicht hast du 1 – 2 Tipps für mich, wie ich es schaffen kein ein Teilzeit-BV durchzukriegen. Denn ebenso wie bei dir, ist auch mir nicht mit Keankmeldungen und damit eingergehender Unzuverlässigkeit geholfen.
    Danke schonmal für denen tollen Artikel und deine Hilfe.

    Eine erschöpfte und verzweifelte Bald-Mami

    1. Hallo Jenny,
      das wir bei mir einfach ein Glücksfall, denke ich. Meine Hebamme lag mir schon lange in den Ohren, dass ich kürzer treten solle, als ich dann die starken Bauchkrämpfe hatte, musste ich ihr recht geben. Auch der Frauenarzt, in dessen Praxis die Hebamme arbeitet, konnte auf dem Ultraschall sehen, dass sich am Muttermund etwas getan hatte und machte sich Sorgen. Beide wollten eine längere Krankschreibung aber ich weigerte mich. Dann hatte die Hebamme die Idee mit dem TZ-BV und “überredete” mich. Sie war es dann, die diese Idee meinem Gynäkologen unterbreitete. Ich denke, es ging so schnell, weil es wirklich nötig war.

      Ich weiß aber auch, dass nicht alle Ärzte da so vorsichtig sind. Wenn Deiner sich weigert, würde ich versuchen, zu wechseln. Oder Du fragst mal ein paar Hausärzte, die können das auch ausstellen. Wenn es Dir wirklich nicht gut geht, würde ich mich erst einmal krank schreiben lassen und die Zeit für eine Tour durch Wartezimmer nutzen. Irgendwer wird hoffentlich einsehen, dass Du kürzer treten musst.

      Ich wünsche Dir alles Gute,
      Hanna

    2. Hallo, geh einfach zu deinem Hausarzt oder betriebsartz und sag wie es dir geht. Sag dennen du willst noch nicht ganz zuhause bleiben aber auf vollzeit schaffst du es nicht. Mein doc hat mir eins geschrieben das ich nicht mehr wie 25 Std in der Woche arbeiten darf.
      Viel Glück noch

    3. Hallo 🙂
      Sag definitiv das du sehr niedrigen Blutdruck bekommst und das es dir dadurch sehr schlecht geht. Muss jetzt auch nur noch 6 Std. arbeiten weil ich manchmal durch den Bewegungsmangel sehr niedrigen Blutdruck habe.
      Viel Erfolg.

  2. Ich habe das Anfang letzter Woche auch versucht bei meinem FA zu erwirken.
    Das Resultat: Das wäre Sache des Arbeitgebers meine Arbeitszeit zu verkürzen und dass ich durch eine Teilzeitregelung weniger Geld bekomme, dafür könnte sie ja nichts. Sie könnte mich nur komplett krank schreiben. Ich hatte morgens extra bei meiner Krankenkasse nachgefragt, wer für das partielle BV zuständig ist. Darauf sagte meine FA, dass die Krankenkassen nicht wüssten, was sie erzählen…

    1. Liebe Leserin,

      Du bekommst bei einem Beschäftigungsverbot, egal welcher Art, niemals weniger Geld. Ich würde empfehlen, den Frauenartz zu wechseln oder mit dem Hausarzt zu sprechen. Das BV kann jeder Arzt ausstellen, vorausgesetzt es gibt einen medizinischen Grund dafür.
      Viel Erfolg und alles Gute,
      Hanna

    2. Ich hatte ein teilweises BV, und bei mir hat die Differenz zum vollen Gehalt die Krankenkasse gezahlt, nach entsprechendem Antrag meiner Chefin. Nun war es in meinem Fall so, dass ich gewisse Arbeiten aus Arbeitsschutz- Gründen nicht durch führen durfte. Aber es gibt ja in jedem Fall den Bogen zur Gefährdungsbeurteilung, vielleicht kann man sich da mit dem Chef/ der Chefin zusammen setzen und versuchen, ein Kürzertreten darüber zu begründen? Jedem Arbeitgeber wird doch prinzipiell daran gelegen sein, dass eine Schwangere Mitarbeiterin nicht komplett ausfällt, da werden sich bestimmt die meisten auf eine Reduktion der Stunden einlassen, vor allem da es ja nicht zu ihren finanziellen Lasten geht.
      Insgesamt muss ich sagen, hatte meine FA und ihre Sprechstundenhilfe wenig Ahnung, mir hat tatsächlich geholfen, mich bei der Bezirksregierung, Dezernat für Arbeitsschutz ( speziell Mutterschutz) informieren zu lassen.

  3. Die wenigsten Frauenärzte geben ein BV.
    Ich hatte meine auch darauf angesprochen.
    Da hieß es nur Sie und das Baby sind gesund..also schwanger -> und nicht krank.
    Diese Antwort fande ich echt unmöglich, denn wie Ihr sagt es muss nicht unbedingt die körperliche Belastung sein allerdings die psychische die einem die Kraft raubt.
    Ich habe mir jetzt einen Termin bei einem anderen Frauenarzt gemacht u auch meinen Hausarzt darauf angesprochen.
    Wenn ich merke,dass da weiterhin kein Entgegenkommen statt findet….dann werde ich wohl auch wegen dies und jenem erstmal ausfallen.
    Ich denke man spürt einfach selbst am Besten, wann u wieviel man zurück schrauben sollte. ..
    Das Wohl meines Babys und auch meines Steht einfach im Vordergrund.

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