MuSchG: Das Mutterschutzgesetz
Ab wann gilt der Mutterschutz und ab wann muss ich nicht mehr arbeiten?
Auch wenn ich bis zu meinem gesetzlichen Mutterschutz noch einige Zeit habe, fange ich doch langsam an, mir über die weitere Planung Gedanken zu machen. Natürlich gibt es hierzu in Deutschland, wie für alles, ein Gesetz – das Mutterschutzgesetz.
Dieser Mutterschutz, in dem eine Schwangere nicht arbeiten darf, beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet, bei einer normal verlaufenden Geburt, 8 Wochen danach.
Kann mich mein Chef im Mutterschutz kündigen?
[gray_box]Im Mutterschutz dürfen wir schwangeren Mamis weder finanziell benachteiligt werden, noch gekündigt werden! Es herrscht ein besonderer Kündigungsschutz und gilt bis 4 Monate nach der Entbindung ((§ 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz – MuSchG).
Mutterschaftsurlaub in anderen Ländern
Mutterschaftsgeld und gleichzeitig Elterngeld?
Bei mir heißt das, wenn ich am 6. Juli geplanten Entbindungstermin habe, müsste ich erst am 1.September wieder arbeiten gehen bzw. am 1. September beginnt meine Elternzeit. Leider gibt es hierzu eine sehr ungünstige Regelung durch den Staat: der Anspruch auf Elterngeld läuft bereits ab dem Tag der Geburt, d.h. im Prinzip bekommt man gar kein komplettes Jahr Elterngeld.
Wer zahlt mein Gehalt im Mutterschutz?
Während des Mutterschutzes gibt es für berufstätige Frauen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (max. 13 Euro am Tag) – frühestens in der 33 SSW mit einer Bescheinigung vom Arzt. Sollte damit der Nettolohn der letzten drei Monate nicht erreicht werden, gibt es eine Aufstockung vom Arbeitgeber bis zur Höhe des bisherigen Netto-Einkommens. Wie alles in diesem Land müssen wir natürlich auch dafür einen Antrag stellen. Aber keine Sorge, der Arbeitgeber bleibt auf den Kosten nicht sitzen, auch die bekommt er von der Krankenkasse wieder erstattet.
Mutterschutz und Urlaubsanspruch: Verfällt Urlaub in der Elternzeit?
Weil ja, laut Gesetz, keine Nachteile während des Mutterschutzes entstehen dürfen, d.h. die Schwangere muss am Ende so dastehen, als hätte sie regulär gearbeitet, besteht auch Anspruch auf Erholungsurlaub für diese Zeit. Wenn dieser wegen sich anschließender Elternzeit nicht genommen werden kann, verfällt der Urlaubsanspruch nicht, wie oft üblich, zum 31.03. des Folgejahres sondern darf auch nach der Elternzeit noch genommen werden.
Was muss der Arbeitgeber beim Mutterschutz beachten?
Zu den Arbeitgeberpflichten gehört es zum Einen, die Schwangerschaft bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen, zum Anderen muss er dafür Sorgen, dass für die Schwangere keine Gefahr am Arbeitsplatz besteht.
Für mich in meinem Bürojob heißt das: alles wie bisher, ich habe keine Gefahren. Trotzdem nimmt mein Chef seine Fürsorgepflicht sehr ernst und hat verordnet, dass ich spätestens ab März nur noch Aufgaben im Innendienst übernehme. In anderen Jobs, z.B. im Pflege-/ bzw. medizinischen Bereich oder bei Schicht-/ Akkordarbeit kann das dagegen größere Relevant haben. Eine Pflegekraft, die eine Schwangerschaft feststellt, bekommt beispielsweise ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Zu groß ist die Gefahr, dass sie sich mit bestimmten Erregern und Krankheiten infiziert.
Auf Pinterest pinnen:
Ich gehöre zu den treuen Lesern!!!
Albert