teilzeitbeschäftigungsverbot

Genug gearbeitet: Teilzeitbeschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

sind bereit

Ein Teilzeitbeschäftigungsverbot? Die meisten Schwangeren wissen, dass es ein Beschäftigungsverbot (BV) gibt. Für manche Berufsgruppen im medizinischen oder sozialen Bereich, zum Beispiel Krankenpfleger oder Erzieher, gilt ein sofortiges Beschäftigungsverbot mit Bekanntwerden der Schwangerschaft. Schwangere in anderen Berufen müssen ein Beschäftigungsverbot gesondert vom Arzt oder dem Arbeitgeber verordnet bekommen. Für alle, die zwar noch arbeiten können

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